Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und in einem Erdgrab beigesetzt. Dabei haben Sie die Möglichkeit auf den örtlichen Friedhöfen zwischen verschiedenen Grabarten zu wählen: dem Reihen- oder Wahlgrab.
In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht verlängert sich nach der vorgeschriebenen Ruhezeit nicht. Die Ruhezeiten variieren von Stadt zu Stadt. In der Stadt Willich beträgt diese in der Regel 30 Jahre.
Beim Wahlgrab, oft auch Familiengrab genannt, ist die Ruhezeit genau so lang, kann allerdings verlängert werden. Bei jeder neuen Bestattung in einem vorhandenen Wahlgrab verlängert sich das Nutzungsrecht. Dabei haben Sie die Möglichkeit ein ein- oder mehrstelliges Wahlgrab zu wählen. Mit dieser Entscheidung legen Sie fest, wie viele Personen maximal in dem Grab beigesetzt werden können.
Außerdem haben Sie auf einigen Friedhöfen die zusätzliche Möglichkeit ein Tiefengrab zu wählen. Darüberhinaus können Sie sich zwischen bepflanzbaren Gräbern, pflegefreien oder anonymen Rasengräbern entscheiden.
In einem persönlichen Beratungsgespräch beantworte ich gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Grabarten und Ruhezeiten. Bei der Grabauswahl auf dem Friedhof stehe ich Ihnen ebenfalls gerne persönlich zur Seite.

